April 27

Was bedeutet die neue EU-Einlagensicherung für Anleger?

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Nach neun Jahren hat das Europäische Parlament einen abschließenden Vorschlag zur Einführung einer neuen Europäischen Einlagensicherung verabschiedet und beim Thema Bankenabwicklung nachgebessert. Diese Maßnahmen sind Teil des größeren Projekts der Kapitalmarkunion und zielen darauf ab, die Finanzstabilität in der Europäischen Union zu stärken. 

Aktuell sind Cash-Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank durch nationale Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle einer Bankinsolvenz erhalten die Gläubiger innerhalb kurzer Zeit ihre Gelder aus diesen Fonds. Nun soll das Europäische Einlagensicherungssystem (EDIS) diese Aufgabe übernehmen, wobei die nationale Haftung auf 50% reduziert wird (insgesamt bleibt die abgesicherte Summe in Höhe von 100.000 Euro gleich).

Die wichtigsten Punkte des Vorschlags sind:

  • Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS): Das EDIS übernimmt die Bereitstellung von Liquidität, während die nationale Haftung auf 50% reduziert werden soll.
  • Übergang der finanziellen Mittel: Innerhalb der nächsten vier Jahre sollen die finanziellen Mittel der nationalen Fonds an die EU übertragen werden.
  • Verpflichtende Einzahlungen für alle Banken: Jede Bank, unabhängig von ihrer Größe, muss in den EU-Fonds einzahlen.
  • Für Bankenrettungen sollen in Zukunft keine Steuergelder mehr aufgewendet werden

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Infragestellung privater Sicherungssysteme: Zusätzliche private Sicherungssysteme, die über der gesetzlichen Sicherungsgrenze von 100.000 Euro hinausgehen, werden infrage gestellt.
  • Solidaritätskonflikt: Im Falle von Bankausfällen in einem EU-Land tragen alle europäischen Banken die Lasten, was zu Diskussionen über die Solidarität zwischen soliden und weniger soliden Banken führt.
  • Erhöhte Kapitalanforderungen für kleine Banken: Als Teil der neuen Einlagensicherungsregelungen werden kleinere und mittlere Banken dazu angehalten, mehr Rücklagen aufzubauen, ähnlich wie es bereits für Großbanken vorgeschrieben ist. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass Banken unabhängig von ihrer Größe über ausreichende Mittel verfügen, um potenzielle Verluste abzufedern und Insolvenzsituationen zu vermeiden.
  • Einschluss von Cash-Gläubigern in die Insolvenzmasse: Eine bedeutende Änderung ist die Tatsache, dass in Zukunft keine Steuergelder mehr für Bankenrettungen verwendet werden sollen. Dies bedeutet, dass Gläubiger von Cash-Einlagen im Falle einer Bankinsolvenz in die Insolvenzmasse einbezogen werden könnten, falls die Einlagensicherung nicht ausreicht. Dadurch bleibt weniger für die restlichen Gläubiger übrig, insbesondere für Nachranginvestoren und Aktionäre, die traditionell ganz am Ende bedient werden. Diese Regelung stellt eine grundlegende Änderung im Insolvenzprozedere dar.
  • Neue Bewertung von Banken mit schwacher Bonität: Die oben genannten Veränderungen werden zweifellos zu einer Neubewertung von Banken führen, insbesondere solcher mit schwacher Bonität. Anleger und Märkte werden zunehmend tiefer die finanzielle Stabilität und das Risikoprofil von europäischen Banken analysieren müssen, um potenzielle Ausfälle oder Verluste besser einschätzen zu können.

Was heißt das für Anleger?

  • Einlagensicherungssysteme: Informieren Sie sich über die Einlagensicherungssysteme in Ihrem Land und in der EU.
  • Kapitalausstattung der Banken: Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Bank über eine solide Kapitalausstattung verfügt.
  • Risikobewertung von Anleihen und Aktien: Kennen Sie in Anleihen oder Aktien von Banken, in die Sie investieren möchten.
  • Gläubigerposition und Insolvenzrisiko: Kennen Sie als Investor Ihren Gläubigerrang im Insolvenzfall eines Emittenten.

Bleiben Sie informiert.

Ihre

Ulrike Hock

SmartIC – Smart Investor Coaching

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