AGB

Anbieter dieses Angebots ist (Angaben gemäß § 5 TMG)

SmartIC – Smart Investor Coaching

Inhaberin Frau Ulrike Hock
Wiesbadener Straße 211
61462 Königsstein im Taunus
Kontakt:
E-Mail:  info@smart-investor-coaching.com
Telefon:0049 (0) 172 / 7050 079
Steuernummer (oder Ust-ID): DE313884751


Das Unternehmen ist im Sinne § 1 Abs. 11 KWG und § 2 Abs. 5 WplG nicht BAFIN erlaubnispflichtig. 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ulrike Hock,Wiesbadener Straße 211,61462 Königstein,(im Folgenden „Ulrike Hock“)


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Ulrike Hock erfolgen ausschließlich aufgrund unserer individuellen Angebote und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Ulrike Hock mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Ulrike Hock ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Ulrike Hock auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Buchung des Kunden als Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer (§ 14 BGB) erfolgt.


§ 2 Leistungen

(1) Ulrike Hock bietet onlinebasierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Budgetplanung und Börsenwissen an. Ulrike Hock erbringt keine Leistungen aus dem Bereich der Anlagenberatung oder der Finanzberatung.
(2) Die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere das Erreichen bestimmter Umsätze und / oder Kennzahlen, wird von Ulrike Hock im Rahmen der vereinbarten Tätigkeiten für den Kunden nicht geschuldet.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Ulrike Hock bleibt der Vergütungsanspruch von Ulrike Hock unberührt.
(4) In Bezug auf die von Ulrike Hock zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Ulrike Hock in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach dem Hauptvertrag ist Ulrike Hock hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei.
(5) Ulrike Hock ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Genehmigung des Kunden ist insoweit nicht erforderlich.
(6) Terminabsprachen- und Mitteilungen in Bezug auf sogenannte Videocalls erfolgen verbindlich. Bei Nichtinanspruchnahme eines Video-Calls besteht kein Anspruch darauf diesen nachzuholen, es sei denn die Hinderungsgründe stammen aus unserer Sphäre.
(7) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Beratungsleistungen stets zu gewährleisten (z. B. hinreichende Internetverbindung, kamera- und audiofähiger Computer, Video-Chat-Client, etc.).
(8) Ein Arbeitsverhältnis wird durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen nicht begründet.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Ulrike Hock und dem Kunden kann schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Die Vertragsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten von Ulrike Hock.


§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine Leistung von Ulrike Hock ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Ulrike Hock kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Ulrike Hock kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Ulrike Hock nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Ulrike Hock berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Ulrike Hock gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Ulrike Hock hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.


§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Ulrike Hock angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung der Dienste von Ulrike Hock ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Ulrike Hock ist anders lautend. Eine Ulrike Hock erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Ulrike Hock nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann bei Ulrike Hock per E-Mail angefragt werden.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Ulrike Hock zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte feste Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausschließlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Ulrike Hock beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Ulrike Hock eingegangen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Ulrike Hock sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Ulrike Hock in Verzug, ist Ulrike Hock berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Ulrike Hock ist in diesem Fall berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird als Schadensersatz geltend zu machen.


§ 8 Erfüllung

(1) Ulrike Hock wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Ulrike Hock ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Ulrike Hock gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Ulrike Hock unberührt.


§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Ulrike Hock zu gewährleisten. Ulrike Hock behält sich vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.


§ 10 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Darüber belehrt Ulrike Hock den Kunden gesondert.
(2) Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) steht bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, kein Widerrufsrecht zu. Ulrike Hock gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.


§ 11 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf die Buchung von Beratungsleistungen gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Ulrike Hock erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) Zugänge zu Onlineplattformen, auf denen Ulrike Hock für den Kunden gegebenenfalls Inhalte zur Verfügung stellt, werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte ist verboten.
(3) Eine Übertragung von Nutzungsrechten nach Absatz 1 und 2 findet ausschließlich unter dem Vorbehalt statt, dass der Kunde die Ulrike Hock nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


§ 12 HaftungUlrike Hock haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ulrike Hock nura) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Ulrike Hock maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Ulrike Hock. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Ulrike Hock und dem Kunden ist der Sitz von Ulrike Hock (derzeit Königsstein).

AGB Stand: 10.07.2023 © Vervielfältigung verboten